FSK18-Versand
Warum nutzen wir die „Altersverifikation per Ausweiskontrolle/Postident-Verfahren“?
Filme und Serien mit FSK-18-Freigabe dürfen nach dem Jugendschutzgesetz (§ 12 Abs. 3 JuSchG) im Versandhandel nur versendet werden, wenn zuverlässig sichergestellt ist, dass sie nicht bei Minderjährigen ankommen. Eine bloße Sichtprüfung durch den Zusteller („Alterssichtprüfung) reicht dafür nach höchstrichterlicher Entscheidung nicht aus – denn ob jemand 16 oder 19 ist, lässt sich am Aussehen schlicht nicht sicher erkennen. Deshalb setzen wir auf die „Altersverifikation per Ausweiskontrolle“(DHL A18), eine Ausweiskontrolle bei der Zustellung.
Wie läuft „Altersverifikation per Ausweiskontrolle/Postident-Verfahren“ ab?
Du zeigst bei der Zustellung kurz deinen Personalausweis oder Reisepass, damit der Zusteller dein Alter überprüfen kann. Deine Ausweisdaten werden dabei nicht gespeichert. Sind die Voraussetzungen entsprechend erfüllt, wird dir deine Bestellung ausgehändigt.
Du hast bei anderen Shops andere Erfahrungen bezüglich Alterskontrolle gemacht?
Wir nehmen Jugendschutz ernst, nicht nur wegen möglicher Bußgelder und strafrechtlicher Konsequenzen, sondern aus Überzeugung. Gerade bei Filmen und Serien ist der Schutz von Jugendlichen unabdingbar, eine FSK-Kennzeichnung hat ihren legitimen Grund – und somit auch die „Altersverifikation per Ausweiskontrolle“. Dass manche Shops es anders und dadurch möglicherweise lockerer handhaben, macht es nicht rechtskonform. Diese Anbieter gehen ein erhebliches rechtliches Risiko ein, das wir nicht tragen möchten.